1. Allgemeines:
Das Festival findet bei jeder Witterung statt. Das Zelten auf dem dafür vorgesehenen und abgesperrten Gelände ist frühestens ab Freitag, 22. Juli 2011, ab 10.00 Uhr und bis spätestens Sonntag, 24. Juli 2011, 13.00 Uhr möglich (Vereinsmitglieder ausgenommen). Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Das Mitbringen von Glaswaren, Stroh und Feuerwerkskörpern ist verboten. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber bzw. Eintrittskarteninhaber die Vertragsbedingungen der Veranstalterin.
2. Vertragsbindung
Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte und ausschliesslich zwischen dem Erwerber und Inhaber und der Veranstalterin.
3. Handel von Eintrittskarten:
Der Erwerb von Eintrittskarten der Veranstalterin zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell untersagt.
4. Eintritt ins Festivalgelände:
Die Eintrittskarte wird am Haupteingang, gegen einen entsprechenden Bändel getauscht. Das Bändel berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Festivalgelände während den publizierten Öffnungszeiten. Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Bändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der oben genannten Leistungen. Der Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Fesitvalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Verlorene und beschädigte Eintrittskarten oder Kontrollarmbänder werden nicht ersetzt.
5. Aufenthalt auf dem Festivalgelände
Der Aufenthalt auf dem abgesperrten Festivalgelände ist frühestens ab Freitag, 22. Juli 2011, 10.00 Uhr (Vereinsmitglieder ausgenommen) spätestens bis am Sonntag, 24. Juli 2011, 13.00 Uhr möglich. Das Zelten auf dem Festivalgelände ist möglich und gewährleistet, solange Platz vorhanden ist. Ein Anspruch auf einen Zeltplatz besteht nicht. Wohnmobile haben keine Zufahrt zum Festivalgelände.
6. Lärmimmissionen:
Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An der Kasse, am Infostand und anderen Verpflegungsständen werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab.
7. Schadenersatzansprüche:
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8. Mitbringen von Gegenständen:
Das Mitbringen von Glaswaren, Stroh, Feuerwerkskörper sowie Waffen aller Art ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Der Sicherheitsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen Eingängen und entlang dem Fesitvalareal, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheitskontrollen durch. Den Anordnungen des Sicherheitsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
9. Rückweisung von Personen:
Der von der Veranstalterin eingesetzte Sicherheitsdienst hat das Recht Personen den Einlass auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
10. Rückerstattungsanspruch:
In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
11. Fotografie, Bild – und Tonaufnahmen:
Ton und Bildaufnahmen von den am Festival auftretenden Musiker/Innen, für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Im Falle von Zuwiderhandlungen lehnt die Veranstalterin jegliche Haftung ab.
12. Programmänderungen:
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Parkierungsmöglichkeiten
Es sind ausschliesslich, die signalisierten Festivalparkplätze rund um das Festivalgelände zu benützen. Beim Parkieren ist den Anweisungen der Verkehrs-Security unbedingt Folge zu leisten. Das Parkieren von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr. Falsch parkierte Fahrzeuge werden auf Kosten des Besitzers abgeschleppt. Die Anzahl Parkplätze ist beschränkt. Es sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.
14. Fundsachen/Diebstahl.
Die Veranstalterin ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach dem Festival im Büro Lumnezia Turissem in Vella deponiert.
15. Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Veranstalterin sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Vella.
Vella, Januar 2011


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